AGB

1. Geltungsbereich
Für alle Verträge der Salzgitter Kesselservice GmbH (Gesellschaft mit beschränkter
Haftung) mit Unternehmen und Verbrauchern (Vertragspartner) im Rahmen des Warenund
Dienstleistungsgeschäftes, auch für zukünftige, sind – falls keine abweichenden
Sonderbedingungen vereinbart sind – ausschließlich die nachstehenden Bedingungen
maßgebend.
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt Die Gültigkeit der Übrigen nicht. Das
Gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden. Änderungen
dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt
gegeben.
Der Vertragspartner muss den Widerspruch innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe
der Änderung an die Salzgitter Kesselservice GmbH absenden.

2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt mit
schriftlicher oder mündlicher Bestellung und anschließender Auftragsbestätigung
zustande. Nebenabreden und Änderung bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei
Auftragsbestätigungen der Salzgitter Kesselservice GmbH an den Vertragspartner ist der
Inhalt dieser maßgebend, sofern der Empfänger nicht innerhalb von 2 Tagen
widerspricht.

3. Preisfestsetzung
Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, ist die Salzgitter Kesselservice
GmbH berechtigt, den Preis nach billigem Ermessen festzusetzen.

4. Zahlung
Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung frei Lieferungen und Leistungen der
Salzgitter Kesselservice GmbH ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungserhalt zu
erfolgen.
Bei Lieferung bzw. Leistung auf Ziel wird das Zahlungsziel nach dem Datum der Lieferung
bzw. Leistung berechnet. Zahlung durch Wechsel oder Scheck ist dabei ausdrücklich
nicht gestattet. Diskontspesen und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers; sie sind
sofort fällig. Der Vertragspartner der Salzgitter Kesselservice GmbH kann nur mit
solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von der Salzgitter Kesselservice GmbH nicht
bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.
Der Vertragspartner der Salzgitter Kesselservice GmbH kann ein Zurückhaltungsrecht,
das nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht, nicht ausüben.

5. Kontokorrent
Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen können,
soweit dies gesondert vereinbart wird, in ein Kontokorrentkonto eingestellt werden, für
das die Bestimmungen der §§ 355ff. HGB gelten. Die Kontoauszüge der Salzgitter
Kesselservice GmbH per 31.12. jeden Jahres gelten als Rechnungsabschlüsse. Der Saldo
gilt als anerkannt, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb von sechs Wochen seit Zugang
des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhebt.
Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

6. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Die Geschäftsräume Salzgitter Kesselservice GmbH sind für beide Teile Erfüllungsort,
wenn der Kunde Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich
sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.
Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen
zwischen dem Kunden, der Unternehmer ist, und der Salzgitter Kesselservice GmbH –
und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird. Ist der Kunde
Kaufmann oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen, so kann die Salzgitter Kesselservice
GmbH am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand
verklagt werden. Für das Mahnverfahren ist ausschließlich der allgemeine Gerichtsstand
des Antragstellers (Salzgitter Kesselservice GmbH) zuständig.
Für Lieferungen der Salzgitter Kesselservice GmbH gelten zusätzlich die Regelungen der
Nummern 9 bis 14.

7. Haftung
Schadenersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere wegen Verletzungen von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus
unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend
gehaftet wird, insbesondere in Fällen grober Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie oder für das
Vorhandensein einer Eigenschaft nach dem Produkthaftungsgesetz.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

8. Mängelansprüche
Die Salzgitter Kesselservice GmbH haftet für Mängelansprüche, ausgenommen in den
Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB ein Jahr.
Für Verbraucher gilt diese Frist nur bei gebrauchten, beweglichen Sachen. Gegenüber
Unternehmen ist die Haftung für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen
ausgeschlossen. Die Salzgitter Kesselservice GmbH haftet gegenüber Unternehmen nur
für öffentliche Äußerungen, insbesondere Werbung, die sie zu eigenen Zwecken einsetzt
oder ausdrücklich in den Vertrag einbezogen hat.

9. Lieferung
Die Salzgitter Kesselservice GmbH ist berechtigt auch Teillieferungen zu erbringen.
Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Vertragspartner innerhalb
angemessener Frist abzurufen. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche
Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche
Umstände – auch bei Lieferanten der Salzgitter Kesselservice GmbH – unmöglich oder
übermäßig erschwert, so wird die Salzgitter Kesselservice GmbH für die Dauer der
Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei.
Von dem Eintritt solcher Ereignisse wird die Salzgitter Kesselservice GmbH den
Vertragspartner unverzüglich unterrichten. Diese Ereignisse berechtigen die Salzgitter
Kesselservice GmbH, vom Vertrag zurückzutreten.
Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung der Salzgitter Kesselservice
GmbH seitens ihrer Vorlieferanten ist die Salzgitter Kesselservice GmbH von ihren
Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die
erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr zu liefernden Ware getroffen
hat. Sie verpflichtet sich in diesem Fall, ihre Ansprüche gegen Lieferanten auf Verlangen
an den Vertragspartner abzutreten. Transportkostenerhöhungen, Tarifänderungen u.ä.
können von der Salzgitter Kesselservice GmbH dem Kaufpreis aufgeschlagen werden,
wenn die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgt. Bei Versand an
Unternehmer trägt dieser die Gefahr, sobald die Ware dem Versandbeauftragten
übergeben oder auf Fahrzeuge verladen worden ist; dies gilt auch bei frachtfreier
Lieferung.
Termine und Fristen sind unverbindlich, solange nicht ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart wird.
Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und auf Kosten des Bestellers.

10. Verpackung
Die Ware wird in handelsüblicher Weise auf Kosten des Unternehmens verpackt.
Leihverpackungen sind vom Vertragspartner unverzüglich zu entleeren und in
einwandfreien Zustand zurückzugeben – vom Unternehmer frachtfrei. Soweit der
Liefergegenstand verpackt geliefert ist, ist der Besteller verpflichtet, den
Liefergegenstand nach Erhalt unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen.

11. Mängelrügen
Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender
Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der
bestellten, können vom Unternehmer nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von
5 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden.
Bei verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Unternehmer nur zur
Minderung. Bei anderen als verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den
Unternehmer nur zum Verlangen auf Nacherfüllung; soweit eine solche in angemessener
Zeit nicht erreicht werden kann oder aufgrund der Beschaffenheit der Ware unmöglich
ist, hat der Unternehmer wahlweise ein Rücktritts- oder Minderungsrecht. Die
Regelungen des § 478 BGB bleiben unberührt.
Der Unternehmer muss die Ware sofort nach Eingang auf Sachmängel z.B. Menge,
Qualität und Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der
Empfangsquittung zu vermerken. Im Übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmern§ 377
HGB. Beschädigungen auf dem Transport berechtigen der Salzgitter Kesselservice GmbH
gegenüber nicht zur Annahmeverweigerung.

12. Leistungsstörung
Der Kaufpreis wird sofort fällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung des Kaufpreises
endgültig verweigert.
Dieselbe Rechtfolge tritt ein, wenn der Vertragspartner bei vereinbarten Ratenzahlungen
mit einem eine Rate übersteigenden Betrag in Verzug ist und wenn der rückständige
Betrag mindestens 10% des gesamten Kaufpreises ausmacht. Die Salzgitter
Kesselservice GmbH kann im Fall der endgültigen Verweigerung der Zahlung des
Kaufpreises auch ohne Setzung einer Nachfrist die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen
und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigung für Wertminderung
verlangen.
Bei Annahmeverzug des Vertragspartners kann die Salzgitter Kesselservice GmbH die
Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners bei sich oder einem Dritten lagern
oder in geeigneter Weise auf Rechnung des Vertragspartners verwerten, ohne dass es
hierzu einer Ankündigung bedarf. Die Salzgitter Kesselservice GmbH kann die sofortige
Bezahlung aller Forderungen verlangen und Lieferungen von Vorauszahlungen oder
Leistung einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der
Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Vertragspartners diesem Begehren nicht
entgegenstehen.
Kommt der Vertragspartner der Forderung nicht rechtzeitig nach, ist die Salzgitter
Kesselservice GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; dem Vertragspartner
stehen keine Schadenersatzansprüche zu.

13. Eigentumsvorbehalt
Die Salzgitter Kesselservice GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur
Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Vertragspartner vor. Auch wenn die
konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der
Vertragspartner die Salzgitter Kesselservice GmbH unverzüglich, unter Übergabe der für
eine Intervention notwendigen Unterlagen, zu unterrichten; dies gilt für
Beeinträchtigungen sonstiger Art.
Unabhängig davon hat der Vertragspartner bereits im Vorhinein die Dritten auf die an
der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Nach vorherigem Antrag des
Vertragspartners kann die Salzgitter Kesselservice GmbH die Genehmigung für den
Wegfall dieser Hinweispflicht erteilen. Die Kosten einer Intervention der Salzgitter
Kesselservice GmbH trägt der Vertragspartner, soweit der Dritte nicht in der Lage ist,
diese zu erstatten.
Der Vertragspartner tritt der Salzgitter Kesselservice GmbH, für den Fall der
Weiterveräußerung / Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt, bis zur Erfüllung aller
Ansprüche der Salzgitter Kesselservice GmbH, die ihr aus den genannten Geschäften mit
dem Vertragspartner entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab.
Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware:
Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche der Salzgitter Kesselservice GmbH
gegen den Vertragspartner um mehr als 20%, so hat die Salzgitter Kesselservice GmbH,
diese ihr zustehenden Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben. Die
Salzgitter Kesselservice GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der
Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug kommt, Der Vertragspartner hat die der
Salzgitter Kesselservice GmbH gehörende Ware zu versichern und ihr die
Versicherungsansprüche abzutreten. Die Salzgitter Kesselservice GmbH ist auch
berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Vertragspartners zu leisten.
Die Zustimmung des Vertragspartners zu diesen Geschäftsbedingungen erfolgt bei der
Annahme von Warenlieferungen bzw. Warenübergaben. Der verkaufende Vertragspartner
verweist auf die beigefügten Warenübergabepapiere ausdrücklich auf die Grundlagen des
entstandenen Kaufvertrages.

14. Verjährung der Ansprüche
Ansprüche der Salzgitter Kesselservice GmbH auf Zahlung verjähren abweichend vom §
195 BGB in zwei Jahren.
Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit die aktuell gültigen Liefer- und Zahlungsbedingungen
direkt in den Geschäftsräumen der Salzgitter Kesselservice GmbH zu erfragen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Salzgitter Kesselservice GmbH
Seesener Straße 9, 38239 Salzgitter
Telefon: 05341-836812 Telefax: 05341-836813